Häufig gestellte Fragen

1. Ist diese Praxis das Richtige für mich?

Ja, wenn Sie

  • Eine kompetente Logopädin für eine Therapie, eine Befunderhebung oder eine Beratung suchen
  • Sich informieren möchten, ob eine logopädische Therapie überhaupt das Richtige für Sie ist
  • Sie sich eine Abklärung wünschen, ob Sie oder ihr Kind eine Therapie benötigen
  • Sie unsicher bei der Begleitung des Spracherwerbs Ihres Kindes sind und sich ein Beratungsgespräch mit einer Fachperson wünschen
  • Sie lernen möchten wie Sie Ihre Stimme im Alltag schonender und effektiver einsetzen können

2. Welche Behandlungen bietet die logopädische Praxis Anke Tedesco an?

Wir bieten die Behandlung aller logopädischen Störungsbilder sowohl für Kinder, als auch für Erwachsene in der Praxis an. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage über die Seite „unser Therapieangebot“ über die Details. Sollten sich Ihre Fragen dort nicht klären, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. In einem Telefongespräch können wir dann klären, ob wir Ihnen weiterhelfen können.

3. Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird, nach ärztlicher Verordnung, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse alle Kosten. Bei Erwachsenen ist eine Eigenbeteiligung von 10% der Behandlungskosten zu bezahlen, wenn sie nicht von der gesetzlich festgelegten Zuzahlung befreit sind.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten normalerweise ebenfalls wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Jedoch hängt es vom Vertrag mit der einzelnen privaten Krankenkasse ab, ob die Kosten in vollem Umfang erstattet werden, oder ob ein Eigenanteil zu entrichten ist. Dies erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder können es in Ihrem Vertrag nachlesen.

4. Wie bekomme ich eine Verordnung für die Logopädie?

Eine logopädische Behandlung kann von Ihrem Hausarzt, vom Kinderarzt, von Hals-Nasen-Ohrenärzten, Neurologen, Psychiatern, Kieferorthopäden, Zahnärzten u.v.m. verordnet werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt wenn Sie der Meinung sind, dass Sie, einer Ihrer Angehörigen oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigt.

5. Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung zum Logopäden gehen?

Grundsätzlich ist es möglich auch ohne ärztliche Verordnung logopädisch behandelt zu werden. Allerdings werden die Kosten der Behandlung dann nicht von der Krankenkasse übernommen.
Außerdem sind wir als Behandler gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden. Daher benötigen wir vor dem Therapiebeginn eine Diagnose von Ihrem Arzt (z.B. auf einem Privatrezept) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, in der der Arzt erklärt, dass es keine medizinischen Bedenken gegen eine logopädische Behandlung gibt..

6. Kann die logopädische Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden?

Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, so kann Ihr Arzt die logopädische Behandlung als Hausbesuch verordnen. Dann kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in die betreffende Betreuungseinrichtung (z.B. Seniorenheim).

7. Mein Kind ist den ganzen Tag im Kindergarten. Kann es auch dort logopädisch behandelt werden?

Logopädische Therapien im Regelkindergarten anzubieten ist verboten. Besucht Ihr Kind aber ganztägig eine heilpädagogische Einrichtung, welche einen Therapieraum zur Verfügung stellt, ist es möglich die Therapie dort stattfinden zu lassen. Wenn Sie oder die Betreuungseinrichtung der Meinung sind, dass eine Therapie im Kindergarten durchführbar wäre, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden dann prüfen, ob es uns erlaubt ist die Therapie in die Betreuungseinrichtung zu verlegen.

8. Mein Kind bekommt Sprachförderung im Kindergarten. Muss ich mit ihm trotzdem zur Logopädie gehen?

Wenn der behandelnde Arzt Ihres Kindes der Meinung ist, dass Ihr Kind Logopädie braucht, sollten Sie die Behandlung in jedem Fall durchführen lassen. Die Sprachförderung im Kindergarten ist kein Ersatz für eine logopädische Behandlung, sondern kann diese lediglich ergänzen.

Die Sprachförderung im Kindergarten richtet sich an sprachgesunde Kinder, die lediglich zusätzlich gefördert werden sollen z.B. um besser Deutsch zu lernen, weil die Familie aus einem anderen Land kommt oder weil die Erzieher der Meinung sind, dass das Kind von einem zusätzlichen Sprachangebot profitieren könnte.

Bei der Sprachförderung wird die Sprachentwicklung der Kinder in der Gruppe global gefördert. Die Sprachförderlehrer oder-Erzieher sind aber nicht dafür ausgebildet Fehlentwicklungen der Sprache (wie z.B. eine Aussprachestörung, eine Störung der Wortschatz- oder Grammatikentwicklung o.ä.) spezifisch zu behandeln.

Kinder mit Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung müssen daher unbedingt logopädisch behandelt werden. Nur Logopäden oder Sprachtherapeuten können die Befunderhebung und Behandlung von Störungen oder Verzögerungen der Sprachentwicklung korrekt durchführen.

9. Unser Kind entwickelt sich sprachlich normal. Dennoch sind wir unsicher wie wir seine sprachliche Entwicklung zu Hause fördern können.

Gerne können Sie sich in diesem Fall an uns wenden. In einem Beratungsgespräch können wir Ihnen die Sprachentwicklung des Kindes erklären, Fördermöglichkeiten aufzeigen und Ihnen Material und Literatur empfehlen.

10. Unser Kind soll mehrsprachig aufwachsen. Wie begleiten wir als Eltern die mehrsprachige Entwicklung richtig?

Bitte vereinbaren Sie bei Fragen zur mehrsprachigen Erziehung einen Beratungstermin in meiner Praxis. Alle Fragen zur mehrsprachigen Erziehung können wir dann in einem Gespräch klären und wir können Ihnen ggf. weiterführende Literatur zu diesem Thema empfehlen.

11. Ich muss in meinem Beruf viel sprechen. Wie kann ich meine Stimme langfristig ökonomisch und schonend einsetzen?

Auch eine gesunde Stimme, die viel leisten muss, braucht Pflege. Gerne beraten wir Sie wie Sie Ihre Stimme schonender einsetzen können und wie Sie durch geeignete Maßnahmen der Stimmhygiene Heiserkeit und Anstrengung beim Sprechen vorbeugen können.
Bitte kontaktieren Sie uns wegen eines Beratungstermins.

Sollten Sie  jedoch unter chronischer Heiserkeit leiden, sollten Sie sich ärztlich untersuchen lassen, um eine Erkrankung des Kehlkopfes auszuschließen. Bei Bedarf und nach sorgfältiger Untersuchung, kann Ihr HNO-Arzt Ihnen dann auch ein Rezept für die Logopädie ausstellen.